Die zum UNESCO-Weltkulturerbe zählende Wartburg ist ein Baudenkmal von herausragender geschichtlicher und künstlerischer Bedeutung und wird von der Wartburg-Stiftung unterhalten.

Um auch künftigen Generationen die Burg und ihre unmittelbare Umgebung als einmaliges Gesamterlebnis präsentieren zu können, bittet die Wartburg-Stiftung Nachfolgendes zu beachten:

Haus- und Besucherordnung der Wartburg-Stiftung

Geltungsbereich der Haus- und Besucherordnung

Mit dem Betreten bzw. Befahren des Geländes der Wartburg-Stiftung erkennen die Besucherinnen und Besucher die nachstehenden Regelungen an und verpflichten sich zu deren Beachtung. Die Haus- und Besucherordnung gilt auf dem gesamten Gelände der Wartburg-Stiftung. Es umfasst die historische Wartburg, das Burgberg-Areal einschließlich des Besucherparkplatzes, des Erlebnisportals und aller von den vorgenannten Punkten zur Burg führenden Fahr- und Fußwege und Plätze. Für den Bereich des Hotels auf der Wartburg gilt eine andere Haus- und Besucherordnung.

Allgemeine Regeln

Im gesamten Geltungsbereich der Haus- und Besucherordnung ist das Auslegen von Informationsmaterial sowie das Mitführen oder Anbringen von Flaggen, Plakaten und Transparenten, gleich welchen Inhalts, nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Wartburg-Stiftung (z. B. für Baustellenplakate oder -schilder). Gleiches gilt für jegliche gewerbliche Betätigung (z. B. Souvenirverkauf, Musizieren) und das Abhalten von Versammlungen, Gedenk- und sonstigen öffentlichen Veranstaltungen.

Das Verlassen der befestigten Wege, das Pflücken von Pflanzen und das Stören von Wildtieren, die Verunreinigung, Beschädigung oder Zerstörung von Wegen, Plätzen und deren baulicher Einrichtungen (z. B. Bänke, Geländer, Plastiken), das Beklettern und Begehen von Geländern, Mauern und Brüstungen, das Übernachten, Zelten und Lagern sowie offenes Feuer sind untersagt. Hunde sind stets angeleint zu führen. Dies gilt insbesondere für die Burghöfe der Wartburg.

Untersagt sind das Mitführen, Tragen und Verwenden von Symbolen, Kennzeichen, Kleidung und Grußformeln rechtsextremer, verfassungswidriger oder verfassungsfeindlicher Organisationen und jegliche Äußerung – ob in Wort, Schrift oder Gesten – rechtsextremer, rassistischer, antisemitischer, ausländerfeindlicher, menschenverachtender oder sexistischer Natur.

Öffnungszeiten, Eintrittspreise, Parktickets, Gebühren

Für die Wartburg, den Besucherparkplatz, das Erlebnisportal und alle sonstigen öffentlichen Bereiche gelten die aktuellen Aushänge und öffentlichen Bekanntmachungen der Wartburg-Stiftung (z. B. Besucherservice, Webseite).

Fahrräder, Gepäck

Fahrräder, Mountainbikes, Pedelecs etc. sind am Besucherparkplatz unterhalb der Wartburg abzustellen. In der Nähe des Empfangspavillons an der Parkplatzeinfahrt befinden sich Fahrradgaragen zur freien Nutzung. Das Befahren der Straßenauffahrt
zur Burg mit Fahrrädern, Pedelecs etc. ist aus Sicherheitsgründen verboten, ebenso deren Anschließen auf dem gesamten Burggelände. Das Befahren von Waldwegen auf dem Stiftungsgelände mit Fahrrädern, Mountainbikes, Pedelecs etc. ist untersagt.

Sperrige Gegenstände, welche die Maße 30 x 20 x 10 cm überschreiten (z. B. Regenschirme, Wanderstöcke, Stative, Rucksäcke, Rückentragen) sind in den Innenräumen der Wartburg nicht gestattet. Diese können kostenfrei am Parkplatz oder im Servicebereich der Wartburg in Schließfächern aufbewahrt werden. Die Wartburg-Stiftung übernimmt dafür keine Haftung. Medizinisch notwendige Mobilitätshilfen dürfen in die Innenräume mitgenommen werden.

Verhalten in den öffentlich zugänglichen Innenräumen

Während des Rundgangs durch die Innenräume der Wartburg ist mit unebenen Böden, Treppen, Absätzen und Kanten sowie niedrigen Durchgängen zu rechnen. Deshalb ist besondere Vorsicht geboten. Aus Gründen des Denkmalschutzes können nicht alle Gefahrenbereiche gleichmäßig ausgeleuchtet und durch Geländer gesichert werden. Bedingt durch die historischen baulichen Gegebenheiten ist die Mitnahme von Kinderwagen und Rollstühlen sowie Tieren nicht gestattet. Hunde können im ersten Burghof angeleint werden; ein Wassernapf steht dort zur Verfügung.

Wandflächen, Säulen und Ausstellungsobjekte dürfen nicht berührt, beschmutzt oder beschädigt werden. Besucherinnen und Besucher haften bei Zuwiderhandlung in vollem Umfang für von ihnen verursachte Schäden (Ausnahmen gelten für Exponate, die ausdrücklich zum Berühren vorgesehen und entsprechend gekennzeichnet sind). Aufsichtspflichtige (z. B. Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Gruppenleitungen) sind für die Einhaltung der Haus- und Besucherordnung durch die Personen in ihrer Begleitung verantwortlich.

Das Essen und Trinken ist aus konservatorischen Gründen in den öffentlich zugänglichen Museumsräumen nicht gestattet. Ebenso sind das Rauchen (auch E-Zigaretten), das Telefonieren sowie die Nutzung von Selfie-Sticks und Laserpointern untersagt. Mobiltelefone müssen vor Beginn des Rundgangs stumm geschaltet werden.

Andere Besucherinnen und Besucher dürfen nicht gestört, belästigt oder behindert werden.

Das Übersteigen von Absperreinrichtungen ist untersagt. Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Auslösen der Alarmvorrichtungen tragen die dafür verantwortlichen Besucherinnen und Besucher die ggf. anfallenden Kosten.

Foto- und Filmaufnahmen

Jegliche Nutzung von Foto- und Filmaufnahmen für kommerzielle oder wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen aktueller Presseberichterstattung ist nur mit einer vorab eingeholten schriftlichen Genehmigung der Wartburg-Stiftung gestattet. Im gesamten Geltungsbereich der Haus- und Besucherordnung sind Fotoaufnahmen ausschließlich für private Zwecke erlaubt. Dabei behält sich die Wartburg-Stiftung die Erhebung einer Gebühr vor. In den Innenräumen der Wartburg ist das Fotografieren ausschließlich ohne Stativ, Blitzlicht oder anderes Zusatzlicht gestattet, wenn zuvor eine entsprechende Fotoerlaubnis erworben wurde. Die Benutzung von Selfie-Sticks zum Fotografieren ist mit Rücksicht auf die Wandgemälde und ausgestellten Kunstgegenstände untersagt. Film- und Tonaufnahmen von Gästen und Personal sind zum Schutz von deren Persönlichkeitsrechten verboten. Die Wartburg-Stiftung kann Fotoverbote für Sonderausstellungen, einzelne Museumsräume und Ausstellungsobjekte aussprechen.

Das Starten von Drohnen insbesondere von der Schanze vor der Wartburg und das Überfliegen des Burggeländes zum Zwecke von Foto- und Filmaufnahmen ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer vorab eingeholten schriftlichen Genehmigung der Wartburg-Stiftung.

Fundgegenstände

Gegenstände, die in den Innenräumen und Burghöfen der Wartburg oder auf dem Gelände der Wartburg-Stiftung gefunden werden, können im Besucherservice abgegeben werden. Über Fundgegenstände wird im Rahmen der aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

Aufsichtspersonal, Ausübung des Hausrechts, Videoüberwachung

Das Aufsichtspersonal der Wartburg, des Erlebnisportals und des Besucherparkplatzes ist angewiesen und befugt, für die Einhaltung der Haus- und Besucherordnung zu sorgen. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Werden die Haus- und Besucherordnung verletzt und/oder die Anweisungen nicht befolgt, kann zuwiderhandelnden Personen der Aufenthalt auf der Wartburg und auf dem Gelände der Wartburg-Stiftung untersagt werden. Bei wiederholter Nichtbeachtung der geltenden Regelungen und Anweisungen kann durch die Wartburg-Stiftung ein unbefristetes Hausverbot für die Burg und/oder das gesamte Stiftungsgelände erteilt werden. In Fällen, in denen das Hausrecht ausgeübt wird, ist eine Erstattung von Eintrittsgeldern und sonstigen Entgelten ausgeschlossen.

Die Wartburg-Stiftung weist darauf hin, dass das Gelände sowie die Innenräumen der Wartburg aus Sicherheitsgründen videoüberwacht sind (nach §4 BDSG).

Inkrafttreten

Diese Haus- und Besucherordnung ersetzt die vorher geltende und tritt mit dem 15. Mai 2024 in Kraft.

Eisenach, 15. Mai 2024

Dr. Franziska Nentwig
Burghauptmann
Vorstand der Wartburg-Stiftung